Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und dem NachhilfeDienst Martin verbindlich und fair zu regeln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des NachhilfeDienst Martin
Zwischen der Lehrkraft und dem NachhilfeDienst Martin wird ein Vertrag als Rahmenvereinbarung auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es handelt sich bei diesem Vertrag nicht um einen Anstellungsvertrag im Sinne des Handelsrechts, sondern um die Vereinbarung einer freiberuflichen, stundenweisen Tätigkeit im Auftrag des NachhilfeDienst Martin, im folgenden “Dienst” genannt Dieser Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss per Einschreiben erfolgen.
Die Lehrkraft übernimmt die Unterrichtung von Schülern im Auftrag des Dienstes. Für diese Tätigkeit erhält die Lehrkraft eine Bruttovergütung von 12,00 € pro 60 Minuten bzw. 9,00 € für jede Unterrichtsstunde zu 45 Minuten. Die Vergütung erfolgt monatlich nachträglich per Überweisung auf ein dem Dienst angegebenes Konto auf Grundlage der vorgelegten Abrechnungszettel.
Unterrichtsstunden werden in der Weise vereinbart, dass die Lehrkraft bestimmte Unterrichtsstunden für einen oder mehrere Schüler (jeweils ein Unterrichtsauftrag) auf Vorschlag des Dienstes übernimmt. Die Lehrkraft verpflichtet sich, einen angenommenen Unterrichtsauftrag in vollem Umfang verantwortungsvoll und sorgsam auszuführen. Nach dem dritten Treffen mit dem Schüler erstellt die Lehrkraft für den Dienst einen kurz gefassten Bericht hierüber.
Es besteht keine Verpflichtung des Dienstes zur Zuweisung von Unterrichtsaufträgen. Der Dienst kann die Lehrkraft von der Erteilung bestimmter Unterrichtsstunden oder einem ganzen Unterrichtsauftrag entbinden. Die Lehrkraft kann die Übernahme eines Unterrichtsauftrags ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Für die Versteuerung der aus dieser Vereinbarung resultierenden Vergütungen trägt die Lehrkraft selbst Sorge. Eine Versicherung der Lehrkraft besteht seitens des Dienstes nicht. Für eventuell während der Ausübung dieser Tätigkeit erlittene Unfälle, einschließlich solcher während der An- und Abfahrt, übernimmt der Dienst ausdrücklich keine Haftung.
Alle durch Vermittlung des Dienstes zustande gekommenen Abmachungen, Vereinbarungen und Angaben sind dessen geschütztes Eigentum. Ohne schriftliche Erlaubnis des Dienstes hieraus eigenen Nutzen zu entlehnen ist nicht zulässig. Sollte die Lehrkraft während der Laufzeit dieser Abmachung oder in einem Zeitraum von 12 Monaten danach auf eigene Rechnung Unterricht an einen Vertragspartner des Dienstes oder Kinder eines Vertragspartners oder einen offensichtlich ehemaligen Vertragspartner oder dessen Kinder erteilen, ist die Zahlung einer Vertragsstrafe von 400,00 € an den Dienst fällig.
Im Übrigen gelten die in dem aktuellen Merkblatt „Informationen für Lehrkräfte“ bekannt gegebenen Regelungen. Änderungen der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bestimmungen bedürfen der Schriftform, mündliche Absprachen sind unwirksam. Sind einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
Alle im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhobenen Daten und Unterlagen werden nur innerhalb des Dienstes verwendet und werden soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht bei Kündigung des Vertrags gelöscht/ vernichtet.