Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zwischen der Lehrkraft und dem NachhilfeDienst Martin VOF wird ein Vertrag als Rahmenvereinbarung auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es handelt sich bei diesem Vertrag nicht um einen Anstellungsvertrag im Sinne des Handelsrechts, sondern um die Vereinbarung einer freiberuflichen, stundenweisen Tätigkeit im Auftrag des NachhilfeDienst Martin, im folgenden “Dienst” genannt. Dieser Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung hat durch Brief zu geschehen.
Die Lehrkraft übernimmt die Unterrichtung von Schülern im Auftrag des Dienstes. Für diese Tätigkeit erhält die Lehrkraft eine Bruttovergütung von 13,- € pro 60 Minuten bzw. 9,75 € für jede Unterrichtsstunde zu 45 Minuten. Die Vergütung erfolgt monatlich nachträglich per Überweisung auf ein dem Dienst angegebenes Konto auf Grundlage der vorgelegten Abrechnungszettel.
Unterrichtsstunden werden in der Weise vereinbart, dass die Lehrkraft auf Vorschlag des Dienstes bestimmte Unterrichtsstunden für eine/n oder mehrere Schüler/innen übernimmt. Die Lehrkraft kann die Übernahme eines Unterrichtsauftrags ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Die Lehrkraft verpflichtet sich, einen angenommenen Unterrichtsauftrag in vollem Umfang verantwortungsvoll und sorgsam auszuführen. Nach dem dritten Treffen mit der Schülerin/dem Schüler erstellt die Lehrkraft für den Dienst einen kurz gefassten Bericht über den Nachhilfeunterricht und die vorgenommenen Ziele.
Es besteht keine Verpflichtung des Dienstes zur Zuweisung von Unterrichtsaufträgen. Der Dienst kann die Lehrkraft von der Erteilung bestimmter Unterrichtsstunden oder einem ganzen Unterrichtsauftrag entbinden.
Für die Versteuerung der aus dieser Vereinbarung resultierenden Vergütungen trägt die Lehrkraft selbst Sorge. Eine Versicherung der Lehrkraft besteht seitens des Dienstes nicht. Für eventuell während der Ausübung dieser Tätigkeit erlittene Unfälle, einschließlich solcher während der An- und Abfahrt, übernimmt der Dienst ausdrücklich keine Haftung.
Alle durch Vermittlung des Dienstes zustande gekommenen Abmachungen, Vereinbarungen und Angaben sind dessen geschütztes Eigentum. Ohne schriftliche Erlaubnis des Dienstes hieraus eigenen Nutzen zu entlehnen ist nicht zulässig. Sollte die Lehrkraft auf eigene Rechnung während der Laufzeit dieser Abmachung oder in einem Zeitraum von 12 Monaten danach Unterricht an Kinder eines Vertragspartners oder einen offensichtlich ehemaligen Vertragspartner erteilen, ist die Zahlung einer Vertragsstrafe von 520,– € an den Dienst fällig.
Im Übrigen gelten die in dem aktuellen Merkblatt „Informationen für Lehrkräfte“ bekannt gegebenen Regelungen. Änderungen der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bestimmungen bedürfen der Schriftform, mündliche Absprachen sind unwirksam. Sind einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
Sämtliche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhobenen Daten und Unterlagen werden nur innerhalb des Dienstes verwendet und werden soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht bei Kündigung des Vertrags gelöscht.